Oberliga-Fußballspieler sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Meldebescheinigung Sozialversicherung
Geschrieben von: Schomerus

Oberliga-Fußballspieler sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Fußballspieler sind grundsätzlich auch bei nur geringer Entlohnung als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, soweit sie eine wirtschaftliche Gegenleistung für ihr Fußballspielen erhalten.

Mit Urteil vom 08.11.2016 (Az. S 1 KR 167/13) hat das Sozialgericht Stade entschieden, dass Oberliga-Fußballspieler oft als Arbeitnehmer zu qualifizieren seien, was eine Sozialversicherungspflichtigkeit zur Folge hat. Die erste Fußball-Herrenmannschaft des klagenden Fußballvereins e. V. spielte seit Jahren in der fünfthöchsten Spielklasse im deutschen Herrenfußballliga. Sie hat an mindestens vier Tagen pro Woche je zweieinhalb Stunden trainiert, in der Vorbereitungsphase fanden manchmal fünf bis sechs Trainingseinheiten statt. Hinzu kam ein Punktspiel pro Woche sowie zusätzlich Pokalspiele. Die Spielkleidung wurde vom Sponsor gestellt, ebenso ein Trainingsanzug sowie monatliche Zahlungen an die Spieler in unterschiedlicher Höhe, in Abhängigkeit von Trainingszeiten, Spielart und Erfolg.

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