Fristlose Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

Geschrieben von: Schomerus

Fristlose Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

Betreibt jemand auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl eines Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 01.06.2017 (Az. 6 AZR 720/15) entschieden, dass illoyales Verhalten ein wichtiger Grund ist, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Die Klägerin war Geschäftsführerin bei dem beklagten Verein und hatte durch Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Abwahl des Vereinsvorstands erreichen wollen, was ein solches illoyales Verhalten darstelle.

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