Vereinsmitglieder werden wie Arbeitnehmer behandelt
Mitglieder eines Vereins, der keinen eigenwirtschaftlichen Zweck verfolgt, dürfen nicht dauerhaft an ein Unternehmen überlassen werden. Dadurch sollen sie wie Arbeitnehmer geschützt werden, auch wenn kein Arbeitsvertrag besteht. Der EuGH hat mit Urteil v. 17.11.2016 (Az. C-216/15) entschieden, dass das Verbot nicht nur vorübergehender Überlassung von Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG)...