Der Sportgerichtshof CAS ist ein echtes Schiedsgericht

Geschrieben von: Schomerus

Der Sportgerichtshof CAS ist ein echtes Schiedsgericht

Der CAS ist ein „echtes“ Schiedsgericht und bildet eine unabhängige und neutrale Instanz. Eine als Teilnahmebedingung für eine WM gestellte Schiedsvereinbarung, nach der sich Athleten einer Streitbeilegung durch den CAS unterwerfen, stellt keinen Marktmissbrauch dar.

Claudia Pechstein die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer ihr auferlegten Dopingsperre und die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld begehrt. Beklagte waren der deutsche Fachverband für Eisschnelllauf und die International Skating Union. Infrage stand die Zulässigkeit ihrer Klage vor deutschen Gerichten, da Pechstein als Teilnehmerin an den Eisschnelllauf-Weltmeisterschaften eine Schiedsgerichtsvereinbarung unterzeichnet hat, nach der der Court of Arbitration for Sports (CAS) über diesbezügliche Streitigkeiten zu entscheiden habe. Der BGH hat die Zulässigkeit mit Urteil vom 07.06.2016 (Az. KZR 6/15) verneint.

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