„Feiern“ beim Karnevalsverein ist steuerlich nicht begünstigt
Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Die Einkünfte aus dieser Veranstaltung unterliegen daher der Körperschaftssteuer und sind auch umsatzsteuerpflichtig. Der BFH hat in seinem Urteil vom 30.11.2016 (Az. V R 53/15) entschieden, dass ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest kein für die Vereinszwecke...