Vermietung von Ausstellungsflächen durch gemeinnützigen Verein

Geschrieben von: Schomerus

Vermietung von Ausstellungsflächen durch gemeinnützigen Verein

Die Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen Verein anlässlich von Kongressveranstaltungen führt zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und stellt Werbung dar.

Zentraler Gegenstand des Urteils des FG Düsseldorf vom 05.09.2017 (Az. 6 K 2010/16 K G) war die Steuerpflichtigkeit von Einnahmen aus der Vermietung von Ausstellungsflächen durch die Klägerin, einer als gemeinnützig anerkannten Selbsthilfeorganisation von und für an einer bestimmten Krankheit erkrankte Personen. Der Kläger veranstalte in den Jahren 2013 und 2014 zu diesem Thema Kongresse. Dazu wurden entsprechende Kongress-Säle angemietet. Im Foyer erhielten Pharma-Unternehmen die Gelegenheit, gegen eine Standmiete Informationsstände aufzustellen, um über ihre Produktpalette zu informieren. Die Klägerin war der Ansicht, dass die Durchführung eines wissenschaftlichen Kongresses ein Zweckbetrieb sei.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar