Volkshochschullehrer kann steuerbefreit sein

Geschrieben von: Schomerus

Volkshochschullehrer kann steuerbefreit sein

Ein Dozent an einer Volkshochschule kann Ausbilder im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sein und damit bis zu der gesetzlich geregelten Höchstgrenze uneingeschränkt der Steuerbefreiung unterfallen.

Das Sozialgericht Gießen hat mit Beschluss vom 25.07.2016 (S 18 SO 93/16 ER) klargestellt, dass Einnahmen aus einer unterrichtenden Tätigkeit an einer Volkshochschule bis zur Höhe von 2.400 EUR einkommenssteuerbefreit sind. Der 1946 geborene Antragsteller hat von einem Landkreis als Antragsgegner aufgrund seiner geringen Regelaltersrente ergänzende Grundsicherungsleistungen bezogen. Der Landkreis wollte die vom Antragssteller durchschnittlich erzielten Honorareinkünfte aus seiner Lehrtätigkeit an eine Volkshochschule als Einkommen anrechnen, weil diesbezüglich keine Steuerbefreiung vorliege.

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