Vereinsordnungen können auch für Nichtmitglieder gelten

Geschrieben von: Schomerus

Vereinsordnungen können auch für Nichtmitglieder gelten

Vereinsordnungen gelten dann auch für Nichtmitglieder, wenn sie sich rechtsgeschäftlich dem jeweiligen Regelwerk unterwerfen. Ein Verweis in den Anmeldeunterlagen auf das Regelwerk reicht nicht aus.

Das Urteil des LG Kiel vom 18.10.2016 (Az. 9 O 283/13) beschäftigt sich mit dem Geltungsbereich von Vereinsordnungen. Der Kläger ist Profiboxer und führte im Jahr 2012 die Weltrangliste des internationalen Boxsportverbandes „International Boxing Federation“ (IBF) in der Gewichtsklasse Mittelgewicht an. Mit Vertrag vom 30.01.2013 einigten sich der Kläger und sein sportlicher Gegner Felix Sturm über die wesentlichen Regeln und Bedingungen für den am 01.02.2013 stattfindenden Kampf. Dieser Vertrag enthielt eine Regelung zu dem Thema „Medikamente und Stimulanzien“, die neben einer Aufstellung von 15 verbotenen Substanzen auch eine Verpflichtung des Boxers zur Abgabe einer Urinprobe sowie das genaue Verfahren hierzu vorsah.

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