„Bindendes Angebot“ i.S.d. DFL-Ausbildungsvereinbarung
Die Übersendung eines einzelnen Vertragsentwurfs durch einen Fußballverein ohne Unterschrift stellt regelmäßig kein verbindliches Vertragsangebot i.S.d. DFL-Ausbildungsvereinbarung dar, wenn der Entwurf eine Schriftformklausel und Unterschriftszeilen für die Vertragsparteien enthält.