Vereinsrecht: Verlängerung und Änderung der Corona-Regelungen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vereinsrecht: Verlängerung und Änderung der Corona-Regelungen

Der Bundestag hat Ende letzten Jahres Änderungen und Klarstellungen zu den vereinsrechtlichen Corona-Bestimmungen beschlossen. Der Bundesrat hat die Regelungen gebilligt. Das entsprechende Gesetz wurde am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 28.02.2021 in Kraft. Dies Regelungen ergänzen die Verlängerung des COVID-19-Gesetzes bis zum 31.12.2021, worüber wir bereits am 23.12.2020 ausführlich berichtet hatten.

In welchen Punkt enthält das Gesetz Klarstellungen?

In den bisherigen Regelungen war umstritten, ob auch rein virtuelle Mitgliederversammlungen möglich sind. Die Regelungen wurden zum Teil dahingehend interpretiert, dass neben einer virtuellen Mitgliederversammlung stets auch die Möglichkeit einer Teilnahme vor Ort gegeben sein muss. Dies wurde nunmehr dahingehend klargestellt, dass der Vorstand auch ausschließlich eine virtuelle Mitgliederversammlung einberufen kann. Das bedeutet auch, dass sich die einzelnen Mitglieder grundsätzlich nicht mehr darauf berufen können, dass ihnen eine Teilnahme mangels technischer Ausstattung und Kenntnisse nicht möglich ist.

Welche Änderungen enthält das Gesetz?

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