Corona: Betriebsschließung von Theatern zulässig
Die befristete Betriebsschließung eines Theaters ist zulässig, da die Schutzgüter der Betreiber von Theatern hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit zurücktreten müssen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof München im Rahmen eines Eilverfahrens.