Ex-Vereinsvorstand muss Administratorenrechte herausgeben

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Ex-Vereinsvorstand muss Administratorenrechte herausgeben

Eine ehemaliges Mitglied des Vorstands eines Vereins muss Administratorenrechte an einer Facebook-Seite an den Verein auch dann herausgeben, wenn die Seite unter Nutzung eines privaten Accounts erstellt wurde.

Über welchen Sachverhalt musste das Landgericht Frankfurt entscheiden?

Bei dem Kläger handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Dieser klagte gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied auf Herausgabe der Administratorenrechte an einer Facebook-Seite. Diese Seite hatte das ehemalige Vorstandsmitglied erstellt. Streitig ist hierbei, ob es sich um eine private Facebook-Seite oder um eine solche des Vereins handelt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung erklärte der Beklagte u.a.: „Ich habe für den Verein die Facebook-Seite errichtet und habe meine Vorstandskollegen in der Sitzung darüber informiert. Da diese keine Ahnung von Facebook haben, haben sie mir vertraut und haben dem sozusagen zugestimmt“. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Dagegen wendet sich der Verein nun mit dem Rechtsmittel der Berufung.

Hatte die Berufung des Vereins Erfolg?

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