Übungsleiterfreibetrag auch bei Selbstständigen möglich
Der erhöhte Übungsleiterfreibetrag kommt dem Leistungsberechtigten im Rahmen eines Antrags auf Arbeitslosengeld II auch zugute, wenn er die Tätigkeit als Übungsleiter in selbständiger Form ausübt. Die Tätigkeit muss sich jedoch in den zeitlichen Grenzen einer nebenberuflichen Tätigkeit halten.