Author - Dr. Dirk Schwenn

Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Covid-19-Pandemie

Das Bundesministerium der Finanzen gewährt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 Umsatzsteuerbegünstigungen für Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie stehen. Diese Regelung wurde nun für den Veranlagungszeitraum 2022 verlängert (BMF-Schreiben vom 3.12.2021).