Lärmbelästigung durch einen Feuerwehrverein?

Feuerwehrfest Lärmbelästigung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Lärmbelästigung durch einen Feuerwehrverein?

Eine Nachbarin fühlt sich von einem örtlichen Feuerwehrverein belästigt, weil von dem Verein eine nicht hinnehmbare Lärmbelästigung hervorgerufen würde. Über die Klage hatte der Verwaltungsgerichtshof München zu entscheiden (Beschluss v. 8.11.2021, Az. 15 B 21.1473).

Was ist passiert?

Die Klägerin begehrt als Eigentümerin eines unmittelbar südlich angrenzenden Wohngrundstücks ein behördliches Einschreiten zur Abwehr der aus der Nutzung eines gemeindlichen Feuerwehrgerätehauses folgenden Lärmbelästigung. Das Haus der Klägerin liegt ca. 10 Meter vom Feuerwehrvorplatz und 12 Meter vom Feuerwehrhaus entfernt. Für die baulichen Anlagen der Feuerwehr bestehen wirksame Baugenehmigungen.

Die Klägerin beschwert sich insbesondere aufgrund der bei der Feuerwehr regelmäßig stattfindenden Feiern und Vereinsfeste. Die Nutzung als Versammlungsort für Vereinsfeste sei von der Baugenehmigung nicht umfasst. Auch sei eine derartige Nutzung nicht genehmigungsfähig, da diese eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 15 Abs. 1 BauNVO hervorrufen würde. Nachdem die Behörde sich um das Vorbringen der Klägerin nicht kümmerte, reichte sie Klage am Verwaltungsgericht ein. Sie sah sich durch die Nichtentscheidung der Behörde in ihren Rechten verletzt. Die Behörde könne ihren Antrag nicht schlicht ignorieren. Das Verwaltungsgericht Regensburg lehnte den Antrag der Klägerin ab. Anschließend hatte nach Rechtsmitteleinlegung der Verwaltungsgerichthof über den Antrag zu entscheiden.

Wie entschied das Gericht?

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Bild: IMAGO / Steinach / 84982378

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