Verstößt die Veröffentlichung des Trainergehalts gegen die DSGVO?

Datenschutz DSGVO
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verstößt die Veröffentlichung des Trainergehalts gegen die DSGVO?

Vor dem Landgericht Frankfurt führte ein Trainer mit seinem Verein einen Rechtsstreit wegen der Versendung der Budgetplanung, aus der unter anderem das Einkommen des Trainers ersichtlich war. Der Trainer sieht hierin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und begehrt die Zahlung von Schadensersatz.

Was ist passiert?

Der Verein versendete die jährliche Budgetplanung per E-Mail an seine Mitglieder. Unter anderem war darin auch das Jahresgehalt des Trainers ersichtlich. Die Identifizierung der Vergütung zum Trainer war aufgrund der angegebenen Daten ohne Probleme möglich.

Der Trainer sieht hierin einen Verstoß gegen die DSGVO, da das Gehalt zu den personenbezogenen Daten zähle. Mit der Weiterleitung an die Mitglieder wurden diese unberechtigt verarbeitet. Er verlangt vom Verein die Zahlung von Schadensersatz, gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO.

Wie entschied das LG Frankfurt?

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