Vertretungsbefugnis eines Vereins im Verwaltungsverfahren
Die Vertretungsbefugnis eines Vereins im Verwaltungsverfahren hängt nicht von einer starren Mindestgröße des Vereins ab.
Die Vertretungsbefugnis eines Vereins im Verwaltungsverfahren hängt nicht von einer starren Mindestgröße des Vereins ab.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Grundsatzfrage beschäftigt, ob Zuschüsse von Gemeinden zur Bewirtschaftung überlassener Anlagen an Sportvereine einen umsatzbaren Vorgang darstellen. Wird eine Sportanlage vom Sportverein für satzungsmäßige Zwecke selbst genutzt, liegen nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse vor.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Tätigkeit eines Hockeytrainers eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit darstellt. Dies ist je nach konkreter Ausgestaltung eine Frage des Einzelfalls und anhand einer Gesamtabwägung zu entscheiden.
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sind am 3. April 2022 außer Kraft getreten. Seitdem gilt bundesweit ein Basisschutz mit der Möglichkeit, in bestimmten Gebieten zusätzlich einen Corona-Hotspot mit strengeren Maßnahmen auszurufen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben hiervon Gebrauch gemacht.
Ein jahrelanges Mitglied wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen. Dieses habe durch sein Verhalten das vertrauensvolle Miteinander unter Feuerwehrkameraden irreparabel beschädigt.
Ein gemeinnütziger Verein aus Stuttgart beantragte die Anerkennung als Träger des FÖJ, um Interessenten einen einjährigen Jugendfreiwilligendienst anbieten zu können. Zunächst wurde der Antrag von der Behörde und dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Anbieter von Onlineshops auf ihren Webseiten eine geschlechtsneutrale Ansprache einhalten müssen. Auch Vereine sollten hier Sensibilität wahren.
Die Entscheidung eines Sportgerichts, eine Herrenmannschaft in die Regionalliga absteigen zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg überprüft. Die Mannschaft darf nun in der Liga verbleiben.
Die Beteiligten stritten sich vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein darüber, ob Mitgliedsbeiträge auch dann als steuerpflichtiges Entgelt anzusehen sind, wenn das Fitnessstudio seine Räumlichkeiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht zur Nutzung öffnen durfte.
Nach dem Einmarsch in die Ukraine finden viele künftige Sportveranstaltungen ohne russische Beteiligung statt.