Verein beantragt Zulassung als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)

FÖJ
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verein beantragt Zulassung als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)

Ein gemeinnütziger Verein aus Stuttgart beantragte die Anerkennung als Träger des FÖJ, um Interessenten einen einjährigen Jugendfreiwilligendienst anbieten zu können. Zunächst wurde der Antrag von der Behörde und dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt.

Was ist passiert?

Genauso wie freiwillige soziale Jahre (FSJ) können freiwillige ökologische Jahre nur von solchen Vereinen angeboten werden, die hierfür eine Erlaubnis von der Landesbehörde erhalten haben. Dementsprechend beantragte ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Stuttgart beim Umweltministerium Baden-Württemberg einen derartigen Antrag auf Zulassung als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres. Der Verein ist seit vielen Jahren sozial-ökologisch tätig und stützt sich auf anthroposophische Werte, insbesondere anhand der Waldorfpädagogik von Rudolf Steiner.

Das Umweltministerium lehnte den Antrag des Vereins ab, da es derzeit keinen Bedarf für einen weiteren Träger für das FÖJ gebe. Eine Steigerung der Platzzahlen im FÖJ sei nicht vorgesehen. Weiterhin bestünden seitens der Behörde Bedenken, ob der Verein derartige Programme ordnungsgemäß durchführen könnte.

Auch die anschließend vom Verein erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurde abgelehnt. Das VG Stuttgart führte aus, dass die Behörde richtigerweise davon ausgegangen sei, dass der Verein nicht die ausreichende Gewähr dafür bieten kann, um das FÖJ organisatorisch und inhaltlich gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

Gegen die Entscheidung legte der Verein sodann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein (VGH Mannheim, Urteil v. 25.02.2022, Az. 2 S 683/21). 

Wie entschied der Verwaltungsgerichtshof?

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Bild: IMAGO / Fotostand / 109593434

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Kommentar

  • Stefan Wurster

    In der Tat ein sehr spannendendes Urteil und meines Wissens, dass erste zu dieser Thematik im Jugendfreiwilligendienstgesetz.
    Das ganze Urteil ist einsehbar beim VGH Mannheim. Das FÖJ ist mit diesem Urteil für mehr junge Menschen möglich und das ist sicherlich gerade mehr als notwendig.

    7. Dezember 2022 at 14:43

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