Landgericht Hamburg urteilt im Streit um Abstieg aus Tennisliga
Die Entscheidung eines Sportgerichts, eine Herrenmannschaft in die Regionalliga absteigen zu lassen, wurde vom Landgericht Hamburg überprüft. Die Mannschaft darf nun in der Liga verbleiben (LG Hamburg, Urteil v. 24.01.2022, Az. 313 T 2/22).
Worum geht es?
Eine Tennismannschaft der 2. Bundesliga Süd war am Ende der Sommersaison 2021 in die Regionalliga abgestiegen. Sie belegte den 9. Platz der Tabelle, der den Abstieg aus der 2. Bundesliga in die Regionalliga zur Folge hat. Gegen den Abstieg hatte der Verein zunächst eine Beschwerde beim Sportgericht eingelegt, welche jedoch als unbegründet abgelehnt wurde.
Der Verein stellte sich auf den Standpunkt, dass nicht ihre Mannschaft in die Regionalliga absteigen muss, sondern die in der Saison achtplatzierte Mannschaft. Gegen diese Mannschaft hatte die hier klagende Mannschaft in der Saison zwar mit 3:6 verloren, jedoch müsse das Spiel eigentlich mit 9:0 für sie gewertet werden, da der Gegner einen Spieler aufgestellt hatte, der sich in Quarantäne hätte befinden müssen. Stattdessen war dieser zunächst Teil der Mannschaftsaufstellung, auch wenn er dann im Ergebnis nicht gespielt und somit auch nicht aktiv auf das Ergebnis eingewirkt hatte. Durch diesen Umstand sei die Aufstellung der gegnerischen Mannschaft unrechtmäßig gewesen.
Nachdem das zuständige Sportgericht die Beschwerde abgelehnt hatte, legte der Verein eine sofortige Beschwerde beim Landgericht Hamburg ein.
Wie entschied das Gericht?
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