Liegt noch ein ideeller Verein vor, wenn die Mitglieder Leistungen erhalten, die sie sonst auf dem Markt gegen Entgelt erwerben könnten?
Ein Verein, dessen Mitglieder Workshops, Seminare, Förderprogramme und Networking-Möglichkeiten erhalten, gilt nicht allein aus diesen Gründen als wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB, sondern ist ein ideeller Verein nach § 21 BGB.