300 Euro Energiegeld: Ein Überblick
Die Bundesregierung hat angesichts des erheblichen Anstiegs der Energiekosten ein einmaliges Energiegeld in Höhe von 300 Euro für Beschäftige beschlossen. Vereine sollten prüfen, wem sie das Geld auszahlen müssen.
Die Bundesregierung hat angesichts des erheblichen Anstiegs der Energiekosten ein einmaliges Energiegeld in Höhe von 300 Euro für Beschäftige beschlossen. Vereine sollten prüfen, wem sie das Geld auszahlen müssen.
Vor dem LSG Mecklenburg-Vorpommern wurde über den versicherungsrechtlichen Status eines Trainers gestritten und um möglicherweise daraus resultierende Nachforderungsansprüche zur Sozialversicherung.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies eine Schadensersatzklage von Beachvolleyballerinnen ab, die wegen ihrer Nicht-Nominierung zu internationalen Wettbewerben den Verlust ihrer Startgelder beklagt hatten.
Vor dem OLG Stuttgart war ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage ging, ob ein Verein, der einen Dorfladen betreibt, noch einen Idealverein gemäß § 21 BGB darstellt.
Dem FC Bayern München unterlief am 2. April 2022 beim Bundesliga-Spiel gegen den SC Freiburg ein Wechselfehler, durch den für kurze Zeit ein Spieler zu viel auf dem Spielfeld gestanden hatte. Der SC Freiburg legte gegen die Spielwertung Einspruch ein.
Die FluggastrechteVO gewähren dem Fluggast bei Annullierung eines Fluges aufgrund der Corona-Pandemie kein beliebiges, kostenfreies Umbuchungsrecht, das außerhalb jeden Zusammenhangs mit der ursprünglichen Reiseplanung steht.
Die Parteien streiten sich um die Steuerbefreiung für Umsätze aus den von der Klägerin angebotenen Tanzkursen „Welttanzprogramm und Medaillentanzen“.
Wer durch die Vorlage einer falschen Impfunfähigkeitsbescheinigung seinen Arbeitgeber täuscht, verletzt in schwerwiegender Weise arbeitsvertragliche Nebenpflichten.
Lehnt das Registergericht die Löschung eines Vorstandsmitglieds wegen angeblichen Rücktritts ab, ist eine hiergegen gerichtete Beschwerde eines Vereinsmitglieds wegen fehlender unmittelbarer Rechtsbeeinträchtigung unzulässig.
Mehrere Reha-Sportvereine hatten eine zusätzliche Gesellschaft gegründet, die für die Vereine gegen Entgelt Verwaltungsaufgaben wahrnehmen sollte. Das OLG Brandenburg betrachtet ein derartiges Konstrukt als problematisch.