Wann ist eine Umlage zulässig?
Zulässig kann eine Umlage nur dann sein, wenn ihre Höhe konkret oder zumindest bestimmbar in der Vereinssatzung festgelegt ist.
Zulässig kann eine Umlage nur dann sein, wenn ihre Höhe konkret oder zumindest bestimmbar in der Vereinssatzung festgelegt ist.
Annahmeverzug bei widersprüchlichem Verhalten? Gestaltet ein Arbeitgeber ein Angebot auf Prozessbeschäftigung widersprüchlich, lässt die Ablehnung des Arbeitnehmers nicht auf dessen fehlenden Leistungswillen rückschließen.
Die Klagebefugnis eines Verbandes ist nicht davon abhängig, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen Mitglieder verfügen.
Für die Annahme eines Zweckbetriebs im Sinne des § 68 Nr. 4 AO muss die wirtschaftliche Tätigkeit über eine handelsübliche Beratung hinausgehen.
Der Vereinsbeschluss auf Herabsenkung der Entgeltleistungen hält einer Inhaltskontrolle nicht stand.
Voraussetzung für Aufenthaltsverbot: Polizeiliche Einschätzung, basierend auf Tatsachen, dass Person in bestimmtem Zeitraum an Orten Straftaten begeht.
Die selbstständige Untergliederung eines Gesamtvereins (der sogenannte Zweigverein) kann sozialversicherungsrechtlicher Arbeitgeber sein.
Die Beschwerdebefugnis eines Vereinsmitgliedes ist nicht bereits dann gegeben, wenn der amtierende Vorstand zu Unrecht als solcher in das Vereinsregister eingetragen ist.
Tatsachenbehauptungen von Amtsträgern sind nur rechtmäßig, wenn sie sich als wahr erweisen; ihr Wahrheitsgehalt ist der Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich.
Die Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) hat dem Bundeskartellamt einen Kompromissvorschlag zur künftigen Umsetzung der 50+1-Regel unterbreitet.