Aufenthaltsverbot für einen auswärtigen Fußballfan?

Polizei
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Aufenthaltsverbot für einen auswärtigen Fußballfan?

Voraussetzung für die Anordnung des Aufenthaltsverbots ist, dass nach polizeilicher Einschätzung ex ante (Betrachtung aus früherer Sicht) rechtsfehlerfrei auf Grundlage von Tatsachen die Prognose getroffen wurde, die betreffende Person werde im entsprechenden Zeitraum an dem oder den bestimmten Orten Straftaten begehen (VG Frankfurt, Beschluss v. 17.02.2023, Az. 5 L 485/23.F).

Worum geht es? 

Der Antragsteller wendet sich im vorläufigen Rechtsschutz gegen ein für sofort vollziehbar erklärtes Aufenthaltsverbot. Der Antragsteller ist Fan des SV Werder Bremen und besucht regelmäßig auch auswärtige Fußballspiele. Er ist der Bremer Ultraszene zugehörig und bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Zuletzt sei er am 5. November 2022 in den Fokus der Polizei geraten, als im Rahmen des Bundesligaspiels Werder Bremen gegen den FC Schalke 04 e.V. beim Verlassen der Straßenbahn Schalker Fans durch eine 30-köpfige Personengruppe angegriffen worden seien. Wegen dieses Vorfalls sei gegen den Antragsteller ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet worden. Darüber hinaus werde der Antragsteller bei der Polizei Bremen als „Intensivtäter Gewalt und Sport (IGS)“ geführt.

Anlässlich des am 18. Februar 2023 stattgefunden Bundesligaspiels zwischen Eintracht Frankfurt und dem SV Werder Bremen ordnete die Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem Antragsteller ein Aufenthaltsverbot für das gesamte Stadtgebiet von Frankfurt an, welches auf den Zeitraum von 10 Uhr bis vier Stunden nach Spielende befristet worden ist. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte der Antragsgegner ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro für den ersten Verstoß, 1.000 Euro für jeden weiteren Verstoß an. Es sei zu befürchten, dass der Antragsteller im Stadtgebiet Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die öffentliche Ordnung begehen werde. 

Wie entschied das Gericht? 

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