Wann ist eine Umlage zulässig?

Umlage zulässig
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wann ist eine Umlage zulässig?

Zulässig kann eine Umlage nur dann sein, wenn ihre Höhe konkret oder zumindest bestimmbar in der Vereinssatzung festgelegt ist (OLG München, Beschluss vom 28.06.2022, Az. 34 Wx 153/22).

Worum geht es?

Die Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. Diese Änderung wurde zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet.

Die Neufassung enthält unter anderem die Bestimmung des § 7, welcher die Mitgliedsbeiträge zum Inhalt hat. Dessen Abs. 2 sieht vor, dass Arbeitsstunden und Ersatzgeldleistungen sowohl in die Berechnung des Mitgliedsbeitrags als auch in die Höhe einer nicht näher definierten Umlage einbezogen werden sollen.

Das Registergericht beanstandet, dass von Umlagen die Rede sei, sich aber aus der Satzung weder eine konkrete noch eine bestimmbare Höhe ergebe.  Es verlangt daher die Ergänzung der Satzung und droht andernfalls mit der Zurückweisung der Anmeldung.

Hiergegen wendet sich der Verein.

Wie entschied das Gericht?

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