Verletzung von Mitgliedsrechten bei zu Unrecht eingetragenem Vorstand?

Vorstand
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verletzung von Mitgliedsrechten bei zu Unrecht eingetragenem Vorstand?

Die Beschwerdebefugnis eines Vereinsmitgliedes ist nicht bereits dann gegeben, wenn der amtierende Vorstand zu Unrecht als solcher in das Vereinsregister eingetragen ist (OLG Köln, Urteil v. 04.08.2022, 2 Wx 136/22).

Worum geht es?

2016 wird bei einer Mitgliederversammlung ein neuer Vereinsvorstand gewählt. Dieser beantragt als solcher ins Vereinsregister eingetragen zu werden. Gegen die Beschlüsse, welche in der obigen Versammlung getroffen wurden, wenden sich mehrere Mitglieder. Das Eintragungsverfahren wird vorerst ausgesetzt.

2019 werden die Klagen der einzelnen Vereinsmitglieder abgewiesen, die in Rede stehenden Beschlüsse samt der Vorstandswahl wären gültig. Auch die Berufung wird 2021 zurückgewiesen. Hier fehle es bereits am Feststellungsinteresse, da die Amtszeit des streitgegenständlichen Vorstands bereits im Frühjahr 2019 geendet habe.

2022 wird daher vom Registergericht der Vorstandswechsel von 2016 eingetragen. Gleichzeitig wurde dem neuen Vorstand mitgeteilt, dass dessen Amtszeit bereits geendet habe und er nur noch zur Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstands berechtigt sei.

Ein Vereinsmitglied stellt daraufhin einen Antrag, die letzte Eintragung zu löschen und einen Notvorstand zu bestimmen. Dieser Antrag wurde vom Registergericht zurückgewiesen. Gegen die Zurückweisung richtet sich die aktuelle Beschwerde.

Wie hat das Gericht entschieden?

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