Wann liegt ein Zweckbetrieb vor?

Zweckbetrieb vs. Geschäftsbetrieb
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wann liegt ein Zweckbetrieb vor?

Für die Annahme eines Zweckbetriebs im Sinne des § 68 Nr. 4 AO muss die wirtschaftliche Tätigkeit über eine handelsübliche Beratung hinausgehen (BFH, Beschluss v. 17.11.2022, Az. V R 12/20).

Worum geht es?

Ein gemeinnütziger Verein, welcher als Selbsthilfeorganisation die Interessen von blinden und stark sehbehinderten Menschen vertritt, verkauft im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entsprechende Hilfsmittel. Die aus dem Verkauf erzielten Umsätze hatte das Finanzamt als Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs im Sinne von § 68 Nr. 4 AO verstanden und deshalb mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert.

Die Klägerin, welche als GbR ebenfalls Waren für blinde und sehbehinderte Menschen verkauft, erhob gegen diese ermäßigte Besteuerung Konkurrentenklage.

Das sächsische Finanzgericht wies die Klage als unbegründet ab. Die Klägerin wendet sich gegen dieses Urteil und legt Revision beim BFH ein.

Wie hat das Gericht entschieden?

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