Author - Dr. Dirk Schwenn

Berichterstattung über länger zurückliegende Verurteilung eines ehemaligen Fußball-Vereinschefs ist unzulässig

Bei der Berichterstattung über zurückliegende strafrechtliche Verurteilungen (hier: eines Vereinsfunktionärs) ist auch das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten zu berücksichtigen. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Verurteilung nimmt das öffentliche Interesse ab, sofern nicht andere besondere Umstände hinzutreten.