Nutzung städtischer Sporthalle für Sporttraining durch einen Verein

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Nutzung städtischer Sporthalle für Sporttraining durch einen Verein

Ein existenzbedrohter Sportverein konnte dem Gericht im Rahmen eines Eilverfahrens nicht glaubhaft machen, dass nur die Bewilligung von Nutzungszeiten in Bezug auf eine städtische Sporthalle die Existenz des Vereins retten kann.

Worum ging es in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren?

Bei dem Antragsteller handelte es sich um einen Sportverein. Dem Verein ging es darum, eine städtische Sporthalle zu bestimmten Zeiten nutzen zu dürfen. Ein Wochennutzungsplan für die Sporthalle bestand jedoch. Ein solcher war allerdings in Bearbeitung. Nach den Angaben des Vereins sei er aufgrund von Vereinsaustritten in seiner Existenz bedroht. Der Verein trägt gegenüber dem Gericht zudem vor, dass die Existenzbedrohung durch eine Bewilligung von Hallenzeiten in dem Zeitraum bis zum Erlass eines neuen Wochenbelegungsplans abgewendet werden könne. Dem Verein sei mitgeteilt worden, dass die ausgetretenen Vereinsmitglieder bei der Vergabe von Hallenzeiten wieder eintreten würden. Zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung verfügte der Verein lediglich noch über ein einziges Mitglied. Hierbei handelte es sich um den Vorstandsvorsitzenden selbst.

Wie hat das Verwaltungsgericht Schleswig den Fall entschieden?

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