Gute Nachrichten für Vereine: Sonderregelungen im Vereinsrecht bis zum 31.12.2021 verlängert

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gute Nachrichten für Vereine: Sonderregelungen im Vereinsrecht bis zum 31.12.2021 verlängert

Das Covid-19-Gesetz, das u.a. Sonderregelungen für Vereine zur automatischen Verlängerung der Amtszeit von Vereinsvorständen, zur Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung und zur Durchführung von Vorstandssitzungen vorsieht, ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden.

Was regelt das Covid-19-Gesetz in Bezug auf die Vereinsarbeit?

Die Regelungen sollen die Vereinsarbeit in Covid-19 Zeiten erheblich vereinfachen. So verlängert sich die Amtszeit des amtierenden Vorstands automatisch, wenn nach Ablauf keine Wahlen stattfinden können. Die bisherigen Vorstandsmitglieder können also auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleiben, solange sie nicht abbestellt werden und keine Neuwahl des Vereinsvorstands erfolgt ist.

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