Equal-Pay als Verhandlungssache?
Eine Arbeitnehmerin hat auch dann einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, wenn der männliche Kollege sein Gehalt besser verhandelt hat.
Eine Arbeitnehmerin hat auch dann einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, wenn der männliche Kollege sein Gehalt besser verhandelt hat.
Alle Test- und Maskenpflichten laufen zum 01.03.2023 aus. Lediglich bei Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesuchen soll weiterhin eine Maskenpflicht gelten.
Mitglieder von „Aufbruch Leverkusen“ bekommen keine Erlaubnis mehr, Waffen zu tragen. Das geht aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
Eine Änderung des Vereinszwecks liegt vor, wenn die Leitidee des Vereins ausgetauscht wird und sich die große Linie ändert, wegen der sich die Vereinsmitglieder zusammengeschlossen haben, so dass die Mitgliedschaft einen gänzlich anderen Charakter annimmt, mit dem kein Mitglied bei seinem Beitritt rechnen konnte. Hierzu bedarf es der Zustimmung sämtlicher Mitglieder.
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass Vereine künftig virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen abhalten können, ohne dass es einer entsprechenden Satzungsregelung bedarf.
Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen „Kurse belehrender Art“ im Sinne von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist.
Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund eines Alters von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden ist.
Ein Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege darf im Wesentlichen nicht erwerbsbezogen tätig sein, statt zum Wohl der Allgemeinheit. Das bedeutet aber nicht, dass die Zweckbetriebseigenschaft bereits dann ausgeschlossen ist, wenn der Zweckbetrieb in drei aufeinanderfolgenden Jahren erhebliche Gewinne erzielt hat.
Dem Deutschen-Fußball-Bund (DFB) droht eine Steuernachzahlung in Millionenhohe.
Nachdem im Herbst 2022 zahlreiche Abmahnungen bei deutschen Webseitenbetreibern eingegangen waren, da sie für ihre Schriftarten Google Fonts in die Webseiten eingebunden hatten, hat das Amtsgericht Charlottenburg über die Begründetheit solcher Schadensersatzansprüche entscheiden.