Equal-Pay als Verhandlungssache?

Equal pay
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Equal-Pay als Verhandlungssache?

Eine Arbeitnehmerin hat auch dann einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, wenn der männliche Kollege sein Gehalt besser verhandelt hat (BAG, Urteil v. 16.01.2023, Az. 8 AZR 450/21). 

Worum geht es? 

Die Klägerin war seit März 2017 als Vertriebsmitarbeiterin bei einem Metallunternehmen im Raum Dresden tätig. Ihr einzelvertraglich vereinbartes Monatsgrundgehalt betrug 3.500 EUR brutto. Neben ihr waren auch noch zwei männliche Personen auf gleicher Position beschäftigt, einer davon seit Juli 2017. Auch diesem waren zunächst 3.500 EUR angeboten worden, was dieser jedoch ablehnte. Stattdessen einigte er sich mit dem Arbeitgeber auf ein monatliches Gehalt von 4.500 EUR. 

Die Klägerin verlangte die Auszahlung der Differenzbeträge zu ihrem Gehalt, blieb jedoch mit ihrer Forderung vor dem Arbeitsgericht und vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos. Die Gerichte hielten die ungleiche Bezahlung für gerechtfertigt, da der Mann nur zu diesem Betrag bereit gewesen sei, den Job anzunehmen. Das Interesse des Unternehmens an der Mitarbeitergewinnung rechtfertige die Gehaltsunterschiede, die Mitarbeitergewinnung sei ein objektives Kriterium.

Die Klägerin legte sodann Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ein. 

Wie entschied das Gericht?

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