Altersgrenze diskriminiert Schiedsrichter

Manuel Gräfe , Schiedsrichter , letztes , Spiel , Verabschiedung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Altersgrenze diskriminiert Schiedsrichter

Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund eines Alters von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden ist (LG Frankfurt am Main, Urteil v. 25.01.2023, Az. 2-16 O 22/11). 

Was ist passiert? 

Der langjährige Fußballschiedsrichter des DFB, Manuel Gräfe, leitete seit 2004 Spiele der Ersten Bundesliga. Ab der Saison 2021/2022 berücksichtigte der DFB ihn nicht mehr in seiner Schiedsrichterliste. Gräfe sah sich deswegen wegen seines Alters diskriminiert und klagte vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Entschädigung ein. Zudem verlangte er Ersatz seines potenziellen Verdienstausfalls. 

Entscheidung des Gerichts

Die Zivilkammer des Landgerichts gab der Klage in Teilen statt und sprach dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 48.500 EUR zu. Die Nichtberücksichtigung des Klägers aufgrund des Erreichens einer Altersgrenze von 47 Jahren stelle eine Altersdiskriminierung dar, die einen ideellen Entschädigungsanspruch auslöst. 

Die Altersgrenze sei vom DFB willkürlich gewählt worden. Es sei für das Gericht nicht ersichtlich, warum bei einem Eliteschiedsrichter gerade das Alter von 47 Jahren maßgeblich sein solle. Die Kammer bemängelte, dass nicht eine individuelle Tauglichkeit der Schiedsrichter in einem transparenten Verfahren festgestellt wurde, das sich an Leistungskriterien und einem Leistungstest orientiert. 

Mit seiner Forderung auf Schadensersatz wegen eines potentiellen Verdienstausfalls blieb der Kläger hingegen erfolglos. Der Kläger konnte nicht hinreichend darlegen, dass er ohne die Altersgrenze tatsächlich berücksichtigt worden wäre. Hierfür hätte er darlegen und beweisen müssen, dass er der am besten geeignete Bewerber war, so das Frankfurter Landgericht. 

Praxishinweis 

Eine Altersdiskriminierung liegt insbesondere bei dem Gebrauch von pauschalen Vorurteilen oder Generalisierungen vor, wie beispielsweise einer festen Altersgrenze. Vorzugswürdig sind individuelle Tauglichkeitstests, um die erforderliche Leistungsfähigkeit feststellen zu können.

Credit: IMAGO / Poolfoto / 1002792581

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