„Aufbruch Leverkusen“: Waffenscheine eingezogen

Verwaltungsgericht Köln
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

„Aufbruch Leverkusen“: Waffenscheine eingezogen

Mitglieder von „Aufbruch Leverkusen“ bekommen keine Erlaubnis mehr, Waffen zu tragen. Das geht aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.

Worum geht es? 

Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Eilanträge abgelehnt, die sich gegen den Widerruf der waf­fen­recht­li­chen Er­laub­nis von Mit­glie­dern des Ver­eins „Auf­bruch Le­ver­ku­sen“ richten. Der Verein „Aufbruch Leverkusen“ sei aller Voraussicht nach rechtsextrem. 

Das Gericht folgt damit der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei „Aufbruch Leverkusen“ um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder weitestgehend der aufgelösten Partei „Pro NRW“ angehörten. Das in den Äußerungen des Vereins zutage tretende völkisch-nationalistische Volksverständnis und die damit einhergehende ausländerfeindliche Agitation sei nach Auffassung des Gerichts Ausdruck eines generellen verfassungsfeindlichen Bestrebens. 

Bloße Mitgliedschaft für Unzuverlässigkeit ausreichend 

Die aktuellen Beschlüsse reihen sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln in die Rechtsprechung des Gerichts aus dem vergangenen Jahr ein. Mit Urteilen aus August und September 2022 hatte es bereits entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Erkenntnisse über eine darüber hinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedürfe es nicht. 

Praxishinweis

Die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ist in § 5 WaffG gesetzlich normiert. Demnach besitzen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3b WaffG solche Personen die erforderliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht, die Mitglieder in einer Vereinigung waren, welche verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. 

Foto: IMAGO / Steinach / 128044553

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