Änderung des Vereinszwecks bedarf Zustimmung aller Mitglieder

Abstimmung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Änderung des Vereinszwecks bedarf Zustimmung aller Mitglieder

Eine Änderung des Vereinszwecks liegt vor, wenn die Leitidee des Vereins ausgetauscht wird und sich die große Linie ändert, wegen der sich die Vereinsmitglieder zusammengeschlossen haben, so dass die Mitgliedschaft einen gänzlich anderen Charakter annimmt, mit dem kein Mitglied bei seinem Beitritt rechnen konnte. Hierzu bedarf es der Zustimmung sämtlicher Mitglieder (Amtl. Leitsatz: LG München I, Urteil v. 21.10.2022, Az. 25 O 2792/22). 

Was ist passiert? 

Die Kläger, welche Vereinsmitglieder des beklagten Vereins sind, machen die Nichtigkeit einer in einer ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossenen Satzungsänderung geltend. 

Den Klägern wurde im Vorfeld der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 postalisch eine Beschlussvorlage übersandt, wonach die ordentliche Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung des Beklagten zum Zwecke der Erlangung der Gemeinnützigkeit beschließen möge. In der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 wurde dieser Antrag auf Satzungsänderung nach einer diesbezüglichen Aussprache von der Mitgliederversammlung mit 27 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen beschlossen. 

Dabei wurde eine in Bezug auf den postalisch an die Vereinsmitglieder verschickten Entwurf eine noch in weiteren Punkten geänderte Neufassung der Vereinssatzung zur Abstimmung gestellt. Insbesondere wurde der alte Vereinszweck aus der Satzung in die Präambel verschoben und durch einen neuen divergierenden Vereinszweck ersetzt.

Die Kläger sind der Auffassung, der neue Vereinszweck des Beklagten differiere massiv vom bisherigen Vereinszweck des Beklagten. Eine derartige Änderung des Vereinszwecks bedürfe mangels anderweitiger Bestimmungen in der bisherigen Satzung des Beklagten gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 BGB der Zustimmung aller Vereinsmitglieder, die in der Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 nicht gegeben war.

Die Kläger beantragte daher, gerichtlich festzustellen, dass der Beschluss über die Änderung des Vereinszwecks nichtig ist. 

Wie entschied das Gericht? 

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