Urteil gegen „Google-Fonts“-Abmahner
Nachdem im Herbst 2022 zahlreiche Abmahnungen bei deutschen Webseitenbetreibern eingegangen waren, da sie für ihre Schriftarten Google Fonts in die Webseiten eingebunden hatten, hat das Amtsgericht Charlottenburg über die Begründetheit solcher Schadensersatzansprüche entscheiden (AG Charlottenburg, Urteil v. 20.12.2022, Az. 217 C 64/22).
Worum geht es?
Im Herbst 2022 erhielten zahlreiche Unternehmen und Vereine Anschreiben, in denen ihnen Datenschutzverstöße durch die fehlerhafte Verwendung von Google Fonts auf ihren Webseiten vorgeworfen wurde. Sie wurden aufgefordert, einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag zu zahlen. Die Schreiben kamen in vielen Fällen von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin.
Wie entschied das Gericht?
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