Bundestag stimmt für Erleichterung digitaler Mitgliederversammlungen

Virtuelle Mitgliederversammlungen für Vereine
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Bundestag stimmt für Erleichterung digitaler Mitgliederversammlungen

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass Vereine künftig virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen abhalten können, ohne dass es einer entsprechenden Satzungsregelung bedarf. 

Worum geht es? 

Bislang sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass Vereine virtuelle Mitgliederversammlungen dann durchführen dürfen, wenn die Satzungsregelung des Vereins dies vorsieht oder wenn alle Mitglieder im Vorhinein einer virtuellen Durchführung zugestimmt haben. 

Während der Corona-Pandemie war diese Regelung vorübergehend aufgeweicht worden, sodass Vereine auch ohne Satzungsregelung ihre Mitgliederversammlung virtuell durchführen durften. 

Bundestag stimmt für Gesetzesinitiative

Der Bundesrat hat dem Bundestag kürzlich ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt. Diese sieht vor, dass hybride Mitgliederversammlungen (Teilnahme vor Ort oder virtuelle Zuschaltung) künftig ohne eine entsprechende Satzungsregelung durchgeführt werden dürfen. Rein virtuelle Mitgliederversammlungen sollen hingegen nur dann abgehalten werden dürfen, wenn es vorher einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung gegeben hat. 

Der Bundestag hat diesem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt. Nun muss der Bundesrat abschließend hierüber beraten. 

Praxishinweis 

Die Teilnahme wäre laut dem Gesetz dann „im Wege der elektronischen Kommunikation“ möglich, was nach Angaben der Koalitionsfraktionen neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschließt.

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar