Klagebefugnis bei überwiegend passiven Mitgliedern?

Klage
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Klagebefugnis bei überwiegend passiven Mitgliedern?

Die Klagebefugnis eines Verbandes ist nicht davon abhängig, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen Mitglieder verfügen (BGH, Urteil v. 26.01.2023, Az. I ZR 111/22).

Worum geht es?

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, dessen Vereinszweck die umfassende Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und -Freiberufler zum Inhalt hat. Zu ihm gehören über 2.700 Mitglieder, von denen aktuell lediglich 43 aktiv sind.

Der Kläger verklagte ein Online-Unternehmen es zu unterlassen, in einer Werbeanzeige für bestimmte Produkte keinen Grundpreis neben dem Gesamtpreis anzugeben. Der Beklagte wandte hiergegen ein, dem Kläger fehle bereits die notwendige Klagebefugnis.

Wie entschied das Gericht?

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