Überlassung von Sportanlagen umsatzsteuerpflichtig?
Die Vermietung von Sportanlagen ist nur dann ausnahmsweise gemäß § 4 Nr. 12 S. 1a UstG steuerfrei, wenn neben der bloßen Überlassung der Sportanlage und gegebenenfalls von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden.