Unfallversicherungsschutz auch im Homeoffice?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Unfallversicherungsschutz auch im Homeoffice?

Auch wer sich bei Arbeiten an der heimischen Heizung verletzt, um im Homeoffice für eine erträgliche Raumtemperatur zu sorgen, erleidet einen Arbeitsunfall (BSG, Urt. v. 21.3.2024, Az. B 2 U 14/21 R).

Worum geht es?

Der Kläger ist selbstständiger Busunternehmer und bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er gelegentlich als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte.

Am Unfalltag begab sich der Kläger zum Arbeiten an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich gegen 13:30 Uhr zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller, weil er seine betriebliche Tätigkeit bei höheren Zimmertemperaturen fortsetzen wollte.

Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es jedoch aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge die Zugluftklappe in der Kaminwand heraussprang und den Kläger im Gesicht traf. Dabei erlitt er unter anderem eine schwere Augenverletzung. Die Beklagte lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls unter anderem ab, weil der Kläger die Heizung reguliert habe, um sein Wohnhaus mit Wärme zu versorgen.

Klage und Berufung waren erfolglos. Das Hochdrehen des Temperaturschalters habe der Kläger zwar mit einer Handlungstendenz ausgeführt, die objektiv dem Geschäftsbetrieb gedient habe, denn er habe seine betriebliche Tätigkeit bei höheren Temperaturen fortsetzen wollen. Allerdings fehle es am Ursachenzusammenhang, weil ausschließlich die defekte Heizungsanlage wesentliche Bedingung für die Verpuffung gewesen sei und solche der privaten Wohnung innewohnenden Risiken als eingebrachte Gefahren grundsätzlich nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte zu verantworten habe.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: RossHelen, Canva-Fotografie 

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