“Klimaneutral“: Welche Anforderungen an diese Bezeichnung?
Eine Werbung mit dem Zusatz “klimaneutral“ ist irreführend, wenn nicht bereits in der Werbung selbst erläutert ist, wie dies gemeint ist.
Eine Werbung mit dem Zusatz “klimaneutral“ ist irreführend, wenn nicht bereits in der Werbung selbst erläutert ist, wie dies gemeint ist.
Eine Account-Sperrung ohne Begründung und Anhörung stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne einer Behinderung dar.
Eine Betriebsratswahl ist rechtswidrig, wenn die Vertreter einer Minderheit im Vergleich zu einer anderen Minderheit überproportional berücksichtigt werden (ArbG Berlin, Urt. v. 07.05.2024, Az. 36 BV 10794/23). Worum geht es? Die Antragstellerin ist ein Unternehmen, welches 2023 eine globale Umstrukturierung einleitete. Infolge dieser initiierten die Arbeitnehmer des Unternehmens die Gründung eines Betriebsrats und wählten einen Wahlvorstand....
Die von Greenpeace unterstützte Klimaschutzklage gegen VW, welche auf ein Verbot von Verbrenner-Motoren abzielte, ist auch in zweite Instanz gescheitert; der Konzern darf auch nach 2030 noch Pkws mit Verbrennungsmotoren in den Verkehr bringen.
Ein Handyverbot während der Hauptversammlung ist nicht von der Befugnis des Versammlungsleiters, die Versammlung ordnungsgemäß abzuhalten, gedeckt. Getroffene Beschlüsse können dadurch anfechtbar sein.
Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine Veranstaltung, auf der ein Arbeitnehmer verabschiedet wird, müssen nicht insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sein, wenn sie die Freigrenze von 110 € pro Teilnehmer überschreiten.
Der BFH hat dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob das national geregelte Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen gemäß § 12 II Nr. 11 S. 2 UStG unionsrechtskonform ist.
Mehr als 100 gemeinnützige Vereine und Stiftungen haben einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz verfasst, in dem sie wiederholt und mit Nachdruck eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts fordern. Auslöser seien gezielte Maßnahmen von Seiten der Alternative für Deutschland gegen gemeinnützige Vereine.
Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sogenannte Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf.
Eine Reitlehrerin ist in der Regel abhängig beschäftigt, wenn sie vereinseigene Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und kein unternehmerisches Risiko trägt.