Klimaschutzklage des Greenpeace e.V. in zweiter Instanz erfolglos

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Klimaschutzklage des Greenpeace e.V. in zweiter Instanz erfolglos

Die von Greenpeace unterstützte Klimaschutzklage gegen VW, welche auf ein Verbot von Verbrenner-Motoren abzielte, ist auch in zweite Instanz gescheitert; der Konzern darf auch nach 2030 noch Pkws mit Verbrennungsmotoren in den Verkehr bringen (OLG Braunschweig, Beschl. v. 24.06.2024, Az. 2 U 8/23).

Worum geht es?

Die Klägerseite sieht durch VW ihre grundgesetzlich geschützten Rechte beeinträchtigt. Hierunter insbesondere ihr Eigentum, ihre Gesundheit und ihre persönliche Freiheit. Der Konzern trage mit seinen Fahrzeugen und den dadurch veranlassten Emissionen zum weltweiten Klimawandel bei.

In der im November 2021 eingereichten Klageschrift belegen die Kläger, unter anderem Greenpeace e.V., dass die Versprechen von Volkswagen für mehr Klimaschutz nur Lippenbekenntnisse sind und fordern den Konzern auf, den klimagerechten Umbau des Unternehmens deutlich zu beschleunigen. Konkret fordern sie, dass VW spätestens im Jahre 2030 aus der Produktion klimaschädlicher Verbrennungsmotoren weltweit aussteigt.

VW stehe an der Spitze einer Industrie, die maßgeblich zur Erderhitzung beitrage. Trotz zunehmender Extremwetterereignisse und entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen verkaufe der Weltkonzern ungebremst Millionen neuer klimaschädlicher Diesel und Benziner. Nur langsam will der Konzern seine Verbrenner durch vergleichsweise klimafreundliche Elektroautos ersetzen. Damit stehe er aber im Widerspruch zum 1,5-Grad-Klimaziel. Mit der derzeitigen Strategie überschreite der Konzern die vertretbare Zahl an Verkäufen um mindestens das Doppelte.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Wirestock, Stock-Fotografie-ID: 1438354092

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