Arbeitnehmer-Verabschiedung als Betriebsveranstaltung?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Arbeitnehmer-Verabschiedung als Betriebsveranstaltung?

Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine Veranstaltung, auf der ein Arbeitnehmer verabschiedet wird, müssen nicht insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sein, wenn sie die Freigrenze von 110 € pro Teilnehmer überschreiten (FG Niedersachsen, Urt. v. 23.04.2023, Az. 8 K 66/22).

Worum geht es?

Die Klägerin ist ein Geldinstitut. Diese hatte für ihren ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden eine Abschiedsfeier ausgerichtet, bei der auch der Nachfolger vorgestellt worden war. Die Einladungen erfolgten an eine zuvor nach geschäftsbezogenen Gesichtspunkten erstellte Teilnehmerliste. 

Im Rahmen einer Lohnaußensteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass es sich bei dieser Veranstaltung nicht um eine Betriebsfeier handele, weil nicht alle Beschäftigten eingeladen waren. Zudem wurde die Freigrenze von 110 € pro Teilnehmer überschritten. 

Die Klägerin wurde für die Lohnsteuer auf die Aufwendungen der Veranstaltung in Haftung genommen. 

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Rawpixel Ltd, Stock-Fotografie-ID: 624630214

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