Reitunterricht mit vereinseigenen Pferden: Selbstständige Betätigung?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Reitunterricht mit vereinseigenen Pferden: Selbstständige Betätigung?

Eine Reitlehrerin ist in der Regel abhängig beschäftigt, wenn sie vereinseigene Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und kein unternehmerisches Risiko trägt (Hessisches LSG, Urteil v. 2.5.2024, Az. L 1 BA 22/23).

Worum geht es?

Eine Reitlehrerin unterrichtete Mitglieder eines gemeinnützigen Reitvereins. Den Unterricht führte sie mit den vereinseigenen Schulpferden auf dem Vereinsgelände aus. Es handelte sich um zwischen 12 und 20 Stunden wöchentlich. 

In den Jahren 2015 bis 2018 zahlte ihr der Verein pro Reitstunde 18 €. Die Deutsche Rentenversicherung prüfte den Betrieb des Reitvereins. Sie stellte fest, dass die Reitlehrerin abhängig beschäftigt ist und forderte von dem Verein Rentenversicherungsbeiträge nach. Der Reitverein wandte hiergegen ein, dass die Reitlehrerin selbständig tätig sei.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Samuel Perales Carrasco, Stock-Fotografie-ID: 1415358240

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