Facebook-Sperre einer Vereinsseite rechtswidrig
Eine Account-Sperrung ohne Begründung und Anhörung stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne einer Behinderung dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2024, Az. 14d O 1/23).
Worum geht es?
Der Konzern Meta hatte Anfang 2022 die Facebook-Seite der Filmwerkstatt, ein eingetragener gemeinnütziger Verein, gesperrt. Hierzu gab Meta jedoch keine Gründe an, sodass die Betreiber der Seiter nicht nachvollziehen konnten, wo genau das Problem lag. Dies wollte die Filmwerkstatt nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich deshalb an die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Laut der GFF habe Meta selbst nicht mehr gewusst, wieso sie die Seite hat sperren lassen. Ausschlaggebend war laut GFF vermutlich ein zu Werbezwecken gepostetes Standbild aus dem Film „Der Schamane und die Schlange“. Das Bild zeigte eine Gruppe indigener Menschen im Lendenschurz. Es wurde möglicherweise von Algorithmen als unzulässige Nacktheit gewertet.
Letztlich machte der Verein einen Unterlassungsanspruch vor dem LG Düsseldorf geltend, das über die Sperrung entscheiden musste.
Wie hat das Gericht entschieden?
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Bildnachweis: Pornpak Khunatorn, Stock-Fotografie-ID: 1186520428
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.