Klare Regelungen in Vereinssatzung für Aufarbeitungskommission notwendig
Die Befugnis zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb eines Vereins muss in dessen Satzung geregelt sein, damit sie rechtssicher durchgeführt werden kann. Bei der Aufarbeitung müssen zudem elementare rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze berücksichtigt werden.