Umsatzsteuerliche Behandlung von Kuchenverkäufen an Schulen und Kitas
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Kuchenverkäufen hängt von deren tatsächlicher Durchführung ab und kann variieren. Entscheidend sind die tatsächlich verwirklichten Verhältnisse bei den Kuchenverkäufen. Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht.