Gekippte Grundsteuer: Hessisches Grundsteuergesetz verfassungsgemäß

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gekippte Grundsteuer: Hessisches Grundsteuergesetz verfassungsgemäß

Nach der 2018 vom BVerfG ge­kipp­ten Grund­steu­er hat das Land Hes­sen sich nicht der Neu­re­ge­lung des Bun­des an­ge­schlos­sen, son­dern ein ei­ge­nes Ge­setz for­mu­liert, welches der Verfassung entspricht (FG Hessen, Urt. v. 23.01.2025, Az. 3 K 663/24).

Worum geht es?

Die Eigentümerin eines in Hessen bebauten Grundstücks war nicht mit der Neuberechnung ihres Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt einverstanden. Sie war der Meinung, dass die zugrunde liegenden Regelungen im Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und gegen Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere in den Ausprägungen des Leistungsfähigkeits- und des Äquivalenzprinzips, verstoßen, und zwar weil sie nicht darauf ausgerichtet seien, die tatsächlichen Infrastrukturkosten abzudecken, sondern darauf, in etwa wieder den gleichen Messbetrag wie vorher zu erreichen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: Nednapa, Stock-Fotografie-ID: 1220339737 

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar