Gekippte Grundsteuer: Hessisches Grundsteuergesetz verfassungsgemäß
Nach der 2018 vom BVerfG gekippten Grundsteuer hat das Land Hessen sich nicht der Neuregelung des Bundes angeschlossen, sondern ein eigenes Gesetz formuliert, welches der Verfassung entspricht (FG Hessen, Urt. v. 23.01.2025, Az. 3 K 663/24).
Worum geht es?
Die Eigentümerin eines in Hessen bebauten Grundstücks war nicht mit der Neuberechnung ihres Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt einverstanden. Sie war der Meinung, dass die zugrunde liegenden Regelungen im Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot und gegen Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere in den Ausprägungen des Leistungsfähigkeits- und des Äquivalenzprinzips, verstoßen, und zwar weil sie nicht darauf ausgerichtet seien, die tatsächlichen Infrastrukturkosten abzudecken, sondern darauf, in etwa wieder den gleichen Messbetrag wie vorher zu erreichen.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Nednapa, Stock-Fotografie-ID: 1220339737
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