DRK-Helfer ist auch bei Besuch eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert
Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (DRK) ist bei der Anfahrt und der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert.