Wie beeinflusst der Erfüllungsort den Gerichtsstand im Vereinsrecht?
Wird in der Satzung eines Vereins der Erfüllungsort am Vereinssitz festgelegt, kann dies zwischen Kaufleuten eine ausschließliche örtliche Gerichtsstandsvereinbarung begründen.
Wird in der Satzung eines Vereins der Erfüllungsort am Vereinssitz festgelegt, kann dies zwischen Kaufleuten eine ausschließliche örtliche Gerichtsstandsvereinbarung begründen.
Die 50+1-Regel der DFL ist grundsätzlich kartellrechtlich zulässig, erfordert aber aus Sicht des Bundeskartellamts Nachbesserungen bei Mitgliedszugang, Abstimmungen und Bestandsschutz, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Das Bundesverwaltungsgericht setzt im Eilverfahren den Sofortvollzug eines Verbots der rechtsextremistisch eingestuften COMPACT-Magazin GmbH aus. Im Hauptverfahren sind nun zentrale Fragen zu den Grenzen von Presse- und Meinungsfreiheit zu klären.
Baden-Württemberg verfehlt nach aktuellen Berechnungen verbindliche Klimaziele und unterlässt den gesetzlich geforderten Beschluss eines Klimaschutz-Sofortprogramms. Nun reicht die DUH Klage ein und versucht die Landesregierung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu verpflichten.
Wird einem Arbeitnehmer in der Probezeit von einem personalverantwortlichen Prokuristen kurz vor Ablauf der Probe- und Wartezeit erklärt, er werde „natürlich“ übernommen, und erfolgt sodann eine Probezeitkündigung ohne zwischenzeitlich eingetretenen sachlichen Grund, ist diese Kündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens treuwidrig und nach § 242 BGB nichtig.
Fitnessstudios müssen gezahlte Mitgliedsbeiträge während coronabedingter Schließzeiten auch dann der Umsatzsteuer unterwerfen, wenn keine Nutzung möglich war – sofern sie im Gegenzug Bonus-Monate oder ähnliche verbrauchsfähige Vorteile versprechen.
Ein gerichtlicher Vergleich, der während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub regelt, ist wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG i.V.m. § 134 BGB nichtig.
Reitunterricht, der typischerweise der Freizeitgestaltung dient, kann im Ausnahmefall als berufsbildende Leistung umsatzsteuerfrei sein, sofern er gezielt auf eine Berufsausübung vorbereitet und durch eine anerkannte Einrichtung erbracht wird.
Wird ein Bundesliga-Ringer pauschal vergütet und ist organisatorisch in den Vereinsbetrieb eingebunden, liegt keine selbstständige Tätigkeit vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV.
Fehlt bei einer arbeitsvertraglichen Befristung die Unterschrift eines von zwei vorgesehenen Geschäftsführern, ist das Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG nicht erfüllt, sodass die Befristung und damit auch eine Ligaklausel unwirksam ist.