Darf ein Arbeitsvertrag für einen Profifußballtrainer befristet werden?
Die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers können im Einzelfall die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige (ArbG Aachen, Urt. v. 19.11.2024, Az. 8 Ca 3230/23).
Worum geht es?
Der Kläger war zunächst seit Anfang 2022 beim beklagten Verein als Sportdirektor beschäftigt. Er war zu diesem Zeitpunkt Inhaber der Trainer-A-Lizenz (Trainerberechtigung für die Fußball-Regionalliga). Über eine „Pro Lizenz“ (Trainerberechtigung für die 3. Liga) verfügte der Kläger nicht.
Seit Ende 2022 trainierte er die 1. Fußballmannschaft, die in der Regionalliga spielte. Ende Januar 2023 schlossen die Parteien einen ab 1. Januar 2023 geltenden zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristeten Arbeitsvertrag ab. Der Vertrag enthielt je nach Platzierung eine Verlängerung und verschiedene Prämien.
Mit Abschluss der Saison 2023/2024 stieg die 1. Fußballmannschaft der Beklagten in die 3. Liga auf und gewann den Mittelrheinpokal. Im Juni und Juli 2024 sprach der Verein gegenüber dem Kläger drei ordentliche fristgerechte Kündigungen aus. Bereits im August 2023 war der Trainer von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Grundvergütung freigestellt worden. Die Klage des Trainers gegen seine Kündigung hatte keinen Erfolg.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: vm, Stock-Fotografie-ID: 1777140044
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